Brauchtumsfeuer und Verbrennungsverbote


Gemäß dem Erlass der Steierm. Landesregierung vom 26.07.2004 betreffend das Verbrennen  biogener Materialien außerhalb von Anlagen gilt:
 
Das Verbrennen von Materialien pflanzlicher Herkunft
(Stroh, Holz, Baum- und Grasschnitt, Laub) ist ganzjährig verboten!
 
Im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen darf Stroh, Holz, Baum- und Grasschnitt, Laub in trockenem Zustand verbrannt werden – und zwar ausschließlich am Karsamstag und am 21. Juni (Sonnwendfeier).
 
Das Abbrennen an anderen Tagen ist nicht zulässig und stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit bis zu € 3.630,00 bestraft werden kann!
 

Detaillierte Richtlinien finden sie hier