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Brauchtumsfeuer und Verbrennungsverbote |
Gemäß
dem
Erlass der Steierm. Landesregierung vom
26.07.2004 betreffend das Verbrennen biogener Materialien
außerhalb von Anlagen gilt:
Das Verbrennen von Materialien pflanzlicher
Herkunft
(Stroh, Holz, Baum- und Grasschnitt, Laub) ist
ganzjährig verboten!
Im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen
darf Stroh, Holz, Baum- und Grasschnitt, Laub in trockenem
Zustand verbrannt werden – und zwar ausschließlich am Karsamstag
und am 21. Juni (Sonnwendfeier).
Das Abbrennen an anderen Tagen ist nicht zulässig
und stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit bis zu €
3.630,00 bestraft werden kann!
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